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16. Feb. 2007

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Debatte den Antrag Bayerns auf ein Verbot so genannter »Killerspiele« an die Ausschüsse verwiesen. Das bedeutet, dass die Bundesregierung zunächst die Bewertung der bestehenden Regelungen durch wissenschaftliche Studien abwarten will. Erst dann wird der Bundesrat darüber entscheiden, das wird allerdings frühestens im Herbst der Fall sein. Die Debatte verlief nicht ganz ohne Differenzen. SPD-Chef Kurt Beck äußerte sich vor der Sitzung mit den Worten: ""Diese populistischen schnellen Vorstöße sind wirklich nicht geeignet."" Viel mehr sei eine differenzierte Debatte nötig, an deren Ende ""ein Verbot nicht ausgeschlossen"" sei. Außerdem verwies er darauf, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Amokläufen von Emsdetten und Erfurt und dem Konsum von »Killerspielen« gäbe, das werde ""überwiegend bestritten"".

Trotzdem wurde dieser Fakt immer wieder von den antragstellenden Parteien als Grund für den Vorstoß hingestellt. SPD und Teile der CDU (!) lehnten die Forderung nach einem schnellen Totalverbot generell ab. Der Vorschlag von Familienministerin von der Leyen fand jedoch Zustimmung, er soll noch vor der Sommerpause umgesetzt werden.
14. Feb. 2007

Microsoft hat zum zweiten Patch-Day dieses Jahres 12 Sicherheitsupdates veröffentlicht. Insgesamt werden dadurch beachtliche 20 Sicherheitslücken behoben. Alleine sechs der Updates sind mit der höchsten Warnstufe ""kritisch"" versehen, die restlichen sechs Patches wurden mit der Priorität ""hoch"" ausgezeichnet.

Offizielle Seite von Microsoft
14. Feb. 2007

Wegen des unerlaubten Herunterladens von Spielen, Musik und Filmen hat das Amtsgericht Meschede einem 35-jährigen Familienvater eine Geldbuße von 2.300 Euro auferlegt. Gleichzeitig stellte das Gericht das Verfahren wegen Verletzung des Urheberrechts ein. Bei dem Mann waren bei einer Wohnungsdurchsuchung 86 illegal kopierte Spiele, Musiktitel und Filme auf DVD gefunden worden.

Die relative geringe Geldstrafe begründete der Richter mit dem Verweis auf noch ausstehende Forderungen der Rechteinhaber in Höhe von »ein paar tausend Euro«. Zudem gebe es beim Thema »Raubkopie« ein nicht besonders großes Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung. »Wenn man wahllos eine Durchsuchung machen würde, würde man vermutlich bei jedem Zweiten eine gebrannte CD finden«, sagte der Richter. Der Angeklagte war der Polizei aufgefallen, weil er auf seiner eigenen Internetseite ein geschütztes Software-Programm angeboten hatte.
14. Feb. 2007

In einer heute veröffentlichten Erklärung zeigt sich der Deutsche Kulturrat besorgt über die derzeitige Entwicklung der Diskussion um die Verschärfung des Jugendschutzes.

Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände und sieht sich als Verfechter von Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit. Er fordert in dem Schreiben alle Politiker in Bund und Ländern auf, bei den geplanten rechtlichen Schritten zum Schutz von Jugendlichen, nicht über das Ziel hinaus zu schießen.

In der Erklärung heißt es wörtlich: ""Bei der Debatte um Gewalt in Computerspielen darf aber nicht über das Ziel hinausgeschossen werden. Erwachsene müssen das Recht haben, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen bzw. entsprechende Spiele zu spielen. Die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit gehören zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Die Kunstfreiheit ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden. Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele.“

Vollständige Erklärung als pdf-Dokument
14. Feb. 2007

Dem jugendpolitischen Sprecher der Unionsparteien im Bundestag Johannes Singhammer gehen die Vorschläge der Initiative, die gestern von den Parteikollegen von Leyen und Laschet gemacht wurden, nicht weit genug. Er stellt sich klar hinter die Auffassung von Günther Beckstein und fordert, dass ein generelles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Spielen mit Gewaltinhalten, ein Verbot von Sportarten wie Paintball, sowie eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf bis zu 500.000 Euro in das Sofortprogramm aufgenommen werden müssten, um wirklich wirksamen Jugendschutz zu gewährleisten. Johannes Singhammer ist damit der erste Bundestagsabgeordnete, der eine Zustimmung zur geplanten Initiative Bayerns gibt.
14. Feb. 2007

Das gestern von der Bundesfamilienministerin von der Leyen vorgestellte Sofortprogramm zur Verschärfung des Jugendschutzes sagt eindeutig, dass Spiele mit Gewaltinhalten nicht verboten werden sollen. Vielmehr solle es Jugendlichen deutlich schwerer gemacht werden, an solche Spiele zu gelangen. Das passt der CSU in Bayern rund um den Innenminister Günther Beckstein überhaupt nicht. Als Reaktion auf von der Leyens Vorstoß stellte die CSU klar, dass sie nach wie vor ein Verbot sogenannter ""Killerspiele"" für unumgänglich hält. „Bayern will, dass den Worten im Koalitionsvertrag über den besseren Schutz von Jugendlichen und das Verbot von Killerspielen jetzt auch Taten folgen. Ein starker Staat muss in der Mediengesellschaft klare Grenzen setzen.“, sagt der der Parteivorsitzende Stoiber in einer Erklärung. Deswegen wird Bayern trotz der offensichtlich konträren Position in der Bundesregierung an seiner Bundesratsinitiative festhalten. Deren Kernpunkt ist keine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes, sondern ein Verbot gewalthaltiger Medien im Strafrecht. Höhere Standards bei der Selbstkontrolle und hohe Bußgelder sollen in dieser Gesetzesvorlage wirksame Instrumente zur Durchsetzung sein. Um von der Leyen den Wind aus den Segeln zu nehmen, sagte Beckstein, dass auch junge Erwachsene bis 25 von gewalthaltigen Medien geprägt werden könnten. Da helfe kein Jugendschutz.

Bei solch harschen Tönen aus Bayern ist es kein Wunder, dass die Spielehersteller eher von der Leyens Modell des Jugendschutzes favorisieren. Das Bundesfamilienministerium sieht keine gesicherten Beweise, dass es einen Zusammenhang zwischen Gewalttätigkeit von Jugendlichen und Gewalt in Medien gäbe. Deswegen sei es verfassungsrechtlich problematisch, ein Verbot durchzusetzen.

Bevor es zu einem Verbot und somit zu einer Stigmatisierung der ganzen Industrie kommt, schlucken die Hersteller lieber die Kröte eines härteren Jugendschutzes. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware BIU, zu dem die meisten großen Spielepublisher in Deutschland gehören, begrüßt den Vorstoß der Bundesfamilienministerin. So lobt der Verband in einer Stellungnahme vor allem die Idee der ""nachvollziehbaren und transparenten Bewertungskriterien sowohl für die Alterskennzeichnungsentscheidung der USK als auch hinsichtlich der Indizierungsentscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien"". Dies sei ein zentrales Anliegen der Industrie. Vor allem ausländischen Spieleherstellern sei es bislang unklar, wie die USK zu ihren Entscheidungen gelangt. Allerdings mahnt der BIU auch, dass man erst die laufende Überprüfung des Jugendschutzes durch das Hans-Bredow-Institut abwarten solle. Die Ergebnisse sollen im Sommer vorliegen und vermutlich neue Erkenntnisse liefern.

Electronic Arts, als größter Spielepublisher in Deutschland, sieht das ähnlich: ""Computer- und Videospiele, die ab 18 Jahren freigegeben sind, gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Die Leyen-Laschet-Initiative kann dazu beitragen, Minderjährige besser vor ungeeigneten Inhalten zu schützen"", sagt Thomas Zeitner, Geschäftsführer von Electronic Arts Deutschland. Der Hersteller sieht dabei vor allem eine bessere Kontrolle des Handels und eine deutlichere Alterskennzeichnung als Hauptelemente des Von-der-Leyen-Vorschlags.

Die Hersteller signalisieren in ihren Stellungnahmen Gesprächsbereitschaft. So wollen sie die Gesetzesmaßnahmen mit der Bundesregierung diskutieren, um zu einem für alle Seiten annehmbaren Ergebnis zu kommen.
13. Feb. 2007

Der Jugendschutz soll deutlich verschärft werden. Das Familienministerium unter der Leitung von Ursula von der Leyen und ihr Kollege aus Nordhein-Westfalen Armin Laschet, der innerhalb der Bundesländer die USK betreut, haben jetzt ein Sofort-Programm vorgestellt, das die derzeit geltenden Regelungen gehörig auf den Kopf stellt. Von der Leyen kündigte eine entsprechende Gesetzesinitiative noch vor der Sommerpause des Parlaments an. Folgende Änderungen werden auf den Verbraucher zukommen: Alle ′gewaltbeherrschten′ und nicht nur ′Gewalt verherrlichende′ Medien sollen für Kinder und Jugendliche automatisch verboten werden, ohne dass diese erst lange Prüfverfahren der BPjM durchlaufen müssen. Dieses Verbot entspricht der heutigen Indizierung. Werbung wäre dann verboten. Die betroffenen Spiele landen wie Pornos in der Schmuddelecke.

Die Definition, was als ′gewaltbeherrschtes′ Spiel gilt, wird in den neuen Jugendschutzgesetzen deutlich erweitert: ""Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit ′Leben sammeln′ oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index"", sagt von der Leyen.

Damit Eltern besser sehen können, was zu ihren Sprößlingen passt, sollen die Warnhinweise sich in Form und Größe an Zigaretten-Gesundheitshinweisen orientieren. Auch die USK wäre von dieser Neuregelung betroffen: Die Kriterien für ihre Arbeit sollen deutlicher formuliert werden. Außerdem plant Laschet mehr Personaleinsatz bei der USK.

Detaillierte Gesetzestexte liegen noch nicht vor. Die wären aber wichtig: Das Zitat der Familienministerin über die Definition der Gewaltspiele lässt viele Deutungen zu. Selbst ein World of Warcraft wäre demnach jugendgefährdend.
11. Feb. 2007


Tja nun ist es soweit, wir Verabschieden heute Corben,
der den selben Weg wie ""Ice"" eingeschlagen hat,
was soll man dazu Schreiben, Alles Gute trifft es nicht wirklich,
aber ein „Mach es Besser“ sollte treffender sein.


Dann hat sich <$T$>N@pster von SEINEM Sternchen verabschiedet, Glückwunsch dazu.


Von seiner Freizeit hat sich Manny 4865 nun verabschiedet, denn nun wird er im Probetraining auf Herz und Nieren geprüft, daher fürchtet euch vor <$T$>*Manny.


Zwangsverabschiedung findet Ihr unter mehr..... Natürlich ist es ein Rauswurf, aber es muss ja zum Thema Verabschieden passen.

Also der Frühjahrsputz beginnt, die alten Hasen kennen dass, es wird mal mit dem Besen grob durchgefegt.
Auf der Strecke blieben Mafew und Die Mütze, noch Inaktiver geht nicht, daher Tschöööö Mädels.

08. Feb. 2007

Nachdem es bislang nur Ankündigungen gab, wurde gestern vom Freistaat Bayern der »Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes« eingereicht. In einer der nächsten Bundesratssitzungen wird der Entwurf dann ausführlich behandelt werden. Geändert wird unter anderem §131a des Strafgesetzbuchs, der in der neuen Form folgendes beeinhaltet:

»Virtuelle Killerspiele Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, 1. verbreitet, 2. öffentlich zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.«

Neben Computer- und Videospielen bezieht sich der Gesetzesentwurf auch auf Sportarten wie Paintball. In §118 heißt es:

Ordnungswidrig handelt, wer 1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird, 2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder 3. an solchen Spielen teilnimmt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.«

Außerdem gibt es auch Änderungswünsche beim Verfahren mit Erziehungsberechtigten. War es früher der eigenen Entscheidung überlassen, welche Inhalte Eltern ihren Kindern zeigen dürfen, sieht der Entwurf folgendes vor:

»Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.«

Es gibt zudem umfassende Änderungsforderungen zur Arbeit der USK.

Vollständiger Entwurf als pdf-Datei
08. Feb. 2007

In einer kürzlich durchgeführten Studie kam die Universität Rochester zu einem interessanten Ergebnis: Ego-Shooter verbessern die Sehfähigkeit. Die Testpersonen, die vorher keine oder wenig Erfahrung mit Computerspielen hatten, wurden dazu in zwei Gruppen geteilt. Gruppe 1 sollte über einen bestimmten Zeitraum täglich eine Stunde Unreal Tournament spielen, während sich Gruppe 2 mit Tetris vergnügte. Getestet wurde die Sehkraft der Teilnehmer anhand einer elektronischen Anzeigetafel, auf der die Probanden in einem Buchstaben-Wirrwar ein ""T"" finden mussten. Dieser Test wurde zu Beginn und am Ende des Versuchszeitraums durchgeführt. So ließ sich bei den Tetris-Spielern kein Unterschied bei der Erkennungsleistung feststellen, während sich die Ergebnisse der Unreal Tournament-Spieler um 20 Prozent verbesserten. Wie Neurowissenschaftlerin Daphne Bavelier erklärt, treiben Actionspiele das visuelle System des Menschen an seine Grenzen, an die er sich im Laufe der Zeit anpasst.

Basierend auf diesen Ergebnissen können nun Ärzte Trainingsprogramme für Menschen mit Sehschwäche entwickeln.
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