Das gestern von der Bundesfamilienministerin von der Leyen vorgestellte Sofortprogramm zur Verschärfung des Jugendschutzes sagt eindeutig, dass Spiele mit Gewaltinhalten nicht verboten werden sollen. Vielmehr solle es Jugendlichen deutlich schwerer gemacht werden, an solche Spiele zu gelangen. Das passt der CSU in Bayern rund um den Innenminister Günther Beckstein überhaupt nicht. Als Reaktion auf von der Leyens Vorstoß stellte die CSU klar, dass sie nach wie vor ein Verbot sogenannter ""Killerspiele"" für unumgänglich hält. „Bayern will, dass den Worten im Koalitionsvertrag über den besseren Schutz von Jugendlichen und das Verbot von Killerspielen jetzt auch Taten folgen. Ein starker Staat muss in der Mediengesellschaft klare Grenzen setzen.“, sagt der der Parteivorsitzende Stoiber in einer Erklärung. Deswegen wird Bayern trotz der offensichtlich konträren Position in der Bundesregierung an seiner Bundesratsinitiative festhalten. Deren Kernpunkt ist keine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes, sondern ein Verbot gewalthaltiger Medien im Strafrecht. Höhere Standards bei der Selbstkontrolle und hohe Bußgelder sollen in dieser Gesetzesvorlage wirksame Instrumente zur Durchsetzung sein. Um von der Leyen den Wind aus den Segeln zu nehmen, sagte Beckstein, dass auch junge Erwachsene bis 25 von gewalthaltigen Medien geprägt werden könnten. Da helfe kein Jugendschutz.
Bei solch harschen Tönen aus Bayern ist es kein Wunder, dass die Spielehersteller eher von der Leyens Modell des Jugendschutzes favorisieren. Das Bundesfamilienministerium sieht keine gesicherten Beweise, dass es einen Zusammenhang zwischen Gewalttätigkeit von Jugendlichen und Gewalt in Medien gäbe. Deswegen sei es verfassungsrechtlich problematisch, ein Verbot durchzusetzen.
Bevor es zu einem Verbot und somit zu einer Stigmatisierung der ganzen Industrie kommt, schlucken die Hersteller lieber die Kröte eines härteren Jugendschutzes. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware BIU, zu dem die meisten großen Spielepublisher in Deutschland gehören, begrüßt den Vorstoß der Bundesfamilienministerin. So lobt der Verband in einer Stellungnahme vor allem die Idee der ""nachvollziehbaren und transparenten Bewertungskriterien sowohl für die Alterskennzeichnungsentscheidung der USK als auch hinsichtlich der Indizierungsentscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien"". Dies sei ein zentrales Anliegen der Industrie. Vor allem ausländischen Spieleherstellern sei es bislang unklar, wie die USK zu ihren Entscheidungen gelangt. Allerdings mahnt der BIU auch, dass man erst die laufende Überprüfung des Jugendschutzes durch das Hans-Bredow-Institut abwarten solle. Die Ergebnisse sollen im Sommer vorliegen und vermutlich neue Erkenntnisse liefern.
Electronic Arts, als größter Spielepublisher in Deutschland, sieht das ähnlich: ""Computer- und Videospiele, die ab 18 Jahren freigegeben sind, gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Die Leyen-Laschet-Initiative kann dazu beitragen, Minderjährige besser vor ungeeigneten Inhalten zu schützen"", sagt Thomas Zeitner, Geschäftsführer von Electronic Arts Deutschland. Der Hersteller sieht dabei vor allem eine bessere Kontrolle des Handels und eine deutlichere Alterskennzeichnung als Hauptelemente des Von-der-Leyen-Vorschlags.
Die Hersteller signalisieren in ihren Stellungnahmen Gesprächsbereitschaft. So wollen sie die Gesetzesmaßnahmen mit der Bundesregierung diskutieren, um zu einem für alle Seiten annehmbaren Ergebnis zu kommen.