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Wenige Tage vor der Veröffentlichung von Battlefield 3 geht es wirklich Schlag auf Schlag. Täglich gibt es mehrere News zu dem Thema. In der heutigen Tageszusammenfassung geht es um die Änderung eures Namens bei Origin, dem Preload Termin, gute Neuigkeiten zur CommRose, ein Interview mit Patrick Loving, dem Kopf hinter Battlelog und neuen Infos zur zweiten Xbox360 Scheibe mit den hoch aufgelösten Texturen.
Vorweg als Erinnerung nochmal: Wenn ihr Battlefield 3 bei Origin vorbestellt habt, dann beginnt schon morgen der erste große Schritt hin zum Spiel. Denn ab dem 21.10.2011 kann das Spiel über den Steam Konkurrenten heruntergeladen werden. Eine Installation ist allerdings erst ab dem 27.10., also dem Veröffentlichungstag hier in Kontinentaleuropa, möglich.
Große Kritik mussten sowohl EA, als auch DICE einstecken als bekannt wurde, dass der Origin Name gleichzeitig der Spielername in BF3 ist und dieser auch nicht geändert werden kann. Schon anfang der Woche berichteten wir über eine Möglichkeit, wie man den Origin Namen über einen kleinen Umweg ändern kann. Seit heute abend gibt es eine offizielle Möglichkeit seinen Namen zu ändern. Dazu muss man diese Seite aufrufen, sich mit seinen Origin Daten einloggen und dann den neuen gewünschten Namen eingeben. Wichtig ist selbstverständlich, dass der gewünschte Namen noch nicht vergeben ist.
Heute ist ein besonderer Tag, nicht nur wegen dem Datum, es ist ja der 11.10.11, auch wenn es mit dieser Zahlenkombination nichts zu tun hat, denn wir haben unseren 12. Geburtstag.
Warum aber ist dieser Tag so besonders?
Das ist einfach zu Beantworten.
Vor etwa einem Jahr haben wir nach der Beach Head einen Entschluss gefasst, wir wollen wieder zusammenwachsen, also der Strandsturm und Wir, dazu sind dann auch noch die GAU und die STARS hinzugestoßen.
So ist es fast wie in alten Zeiten, auch wenn leider die Strandstuermer .de Domain trotz aller Nostalgie für immer verloren ist, aber mal ehrlich, kommt es heute noch auf die Endung an?
Ich denke nein.
Der Zusammenschluss ist zwar im Groben abgeschlossen, aber das Feintuning erfordert noch etwas Arbeit, aber die erneute Hochzeit nach der Scheidung vor vielen Jahren ist auch schon einzigartig.
So Überschlagen wir uns nun mit Superlativen
~ Älteste Spielgemeinschaft (Clan) der Welt
(ok der Zusatz ""Mit Aktiven Gründungsmitglied"" muss dazu genannt werden)
~ Nach 7 Jähriger Trennung die Wiedervereinigung, das kann auch keine andere Gemeinschaft von sich Berichten
So nun lasst uns die nächste Superlative in den Angriff nehmen, wir bleiben so wie wir sind.
Alles Gute an alle Strand Stürmer
die Zukunft gehört UNS......
Danke euer
<$T$>Ninja
[Quelle pcgames.de]
Heute sind gleiche 2 Interessante News bei PCgames über Battelfield 3 erschienen
Die Erste
Battlefield 3: Ego-Shooter kommt möglicherweise doch über Steam - EA und Valve angeblich in Verhandlungen
http://www.pcgames.de/Battlefield-3-PC-221396/News/Battlefield-3-Ego-Shooter-kommt-moeglicherweise-doch-ueber-Steam-EA-und-Valve-angeblich-in-Verhandlungen-848253/
und Zweite betrifft die BETA version
Was man über Origin wissen sollte, bevor man BF3 installiert
Wie einige von Euch schon mitbekommen haben, wird im Netz heftig über Origin, das equivalent zu Steam von EA, diskutiert.
Grund dafür war/ist das Origin eine Datenkrake ist, und auch Sachen an EA übermittelt die nichts mit EA zutun haben. Sprich welche anderen Spiele,Programme usw. ihr noch auf dem Rechner habt.
Des weiteren wird bemängelt, das man den Soldatennamen im Game nicht ändern kann, hier wird der Accountname von Origin gezogen.
Bzgl. des Datensammeln müßt ihr bei der Installtion die EULA akzeptieren. unter Mehr findet ihr einen Kommentar von pcgameshardware zur EULA
""Diese und alle anderen EA zur Verfügung gestellten und/oder von EA in Verbindung mit deiner Installation und Nutzung dieser Anwendung gesammelten Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von EA gesammelt, genutzt, gespeichert und übertragen. Du findest die Datenschutzrichtlinie auf www.ea.com. Sollten die Bedingungen dieses Abschnitts den Bedingungen der Datenschutzrichtlinie von EA widersprechen, gelten die Bedingungen der Datenschutzrichtlinie.""Hier wird auf die Datenschutzrichtlinie verweisen. Zur Erinnerung. Diese lässt sich nur auf der Webseite finden und wird weder bei Vertragsschluss, noch während der Installation von Origin explizit ausgewiesen:
""Wenn Sie EA Online- und Mobil-Produkte und -Dienste nutzen oder unsere Spiele auf Ihrem PC oder Spielsystem spielen, erfassen wir möglicherweise bestimmte, nicht-personenbezogene demographische Daten, einschließlich Geschlecht, Postleitzahl, Daten über Ihren Rechner, Ihre Hardware, Software, Plattform, Spielsystem, Medien, mobiles Gerät, einschließlich Geräte-IDs, Ereignisdaten, Internet Protocol (IP)-Adresse, Netzwerk-Media Access Control (MAC)-Adresse und Verbindung. Wir erfassen außerdem andere nicht-personenbezogene Daten wie z.B. Benutzername, Benutzer-ID oder Persona, Nutzung von Funktionen, Spielstatistiken, Punktzahlen und Leistungen, Benutzerranglisten und Klickpfade sowie andere Angaben, die Sie möglicherweise bei Umfragen über Ihre Kontoeinstellungen und Online-Profile wie beispielsweise Freunde-Listen oder Käufe machen. Im Rahmen von Markt- und demographischen Studien und/oder Daten erhalten wir möglicherweise auch von Dritten entweder nicht-personenbezogene Daten oder öffentlich zugängliche Informationen, die wir zur Ergänzung der unmittelbar von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nutzen.""Der Regelungsinhalt überschneidet sich. Folgt man dem Wortlaut der Origin-EULA, dürfte die dort formulierte Datenerhebungsklausel nicht angewendet werden. Pikanterweise allerdings auch nicht die Klausel in der Datenschutzrichtlinie, da der Nutzer von dieser nicht ordnungsgemäß Kenntnis erlangen kann bei Vertragsschluss.
""Du gestattest EA und seinen Partnern das Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen, die deinen Computer (einschließlich IP-Adresse), dein Betriebssystem, deine Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und deine Hardware-Peripherie identifizieren, um die Bereitstellung von Software-Updates, dynamischen Inhalten, Produktunterstützung und anderen Diensten, einschließlich Online-Diensten, zu erleichtern. EA kann diese Daten ebenfalls in Verbindung mit personenbezogenen Informationen zu Marketingzwecken und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste nutzen. Des Weiteren können wir diese Daten in einer Form, die keine persönliche Identifizierung ermöglicht, an uns verpflichtete Drittunternehmen weitergeben.""EA sammelt neben personenbezogenen Daten auch Nicht-personenbezogene Daten (wie beispielsweise die verbaute Hardware oder Software). Fragwürdig erscheint jedoch die i nder EULA gewählte Unterteilung von personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten. Personenbezogen sind nur Daten, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen (Adressdaten, Geburtsdatum etc.). Darüber hinaus können personenbezogene Daten aber auch jene Daten sein, die für sich alleine nicht personenbezogen wären, wenn der Erhebende (EA) die Möglichkeit und Mittel hat, Personen zu bestimmen [vgl. Gola/Schomerus, Kommentar BDSG, 10. Auflage, C.H. Beck Verlag München, Seite 85].Im Falle von EA muss man dies annehmen, da EA die Möglichkeit hat personenbezogene Daten mit nicht-personenbezogenen Daten zusammenzuführen.
""Unmittelbar nach der Kündigung musst du jegliche Nutzung der Anwendung einstellen und sämtliche sich in deinem Besitz oder unter deiner Kontrolle befindende Kopien vernichten. EAs übrige Rechte oder Rechtsmittel bleiben von einer Kündigung durch EA unberührt. Die Abschnitte 2 – 13 dieses Vertrages behalten auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages aus beliebigem Grund ihre Gültigkeit.""Software-Lizenzverträge sind als Dauerschuldverhältnisse zu klassifizieren [vgl. . Entsprechend gilt §314 BGB. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund besteht, im Falle einer vertraglichen Pflichtverletzung dann auch nur mit einer zuvor gestellten fristgerechten Abmahnung. EA könnte mit einer Kündigung ohne Vorankündigung bei Vertragsverletzung gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
""SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, WIRD DIR DIE ANWENDUNG ""WIE BESEHEN"" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH ALLER MÄNGEL UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG. DIE BENUTZUNG ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. DU TRÄGST DAS ALLEINIGE RISIKO BEZÜGLICH ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT UND LEISTUNG. (&hellip""Das Zitat wurde, um den Rahmen nicht zu sprengen, auf den ersten Satz beschränkt. Beschränkungen von Gewährleistungsrechten und Haftung stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Nutzer dar und werden gemäß §307 BGB unwirksam sein. Die Formulierung ""soweit gesetzlich zulässig"" führt zu keiner rückwirkenden Heilung [vgl. Ring/Klingelhöfer/Niebling, AGB-Recht in der anwaltschaftlichen Praxis, 2. Auflage, Deutscher Anwalt Verlag, Seite434]. Zudem sind Klausel nichtig, die Schäden von Leben, Körper und Gesundheit (des Nutzers) beschränken, soweit der AGB-Verwender grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
""Falls du deinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hast: (i) unterliegen dieser Vertrag und deine Nutzung der Anwendung den Gesetzen Englands (unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen); und (ii) stimmst du ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder deiner Nutzung der Anwendung bei den Gerichten Englands liegt, und unterwirfst dich ausdrücklich der persönlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte.""Solche Klauseln sind gemäß §§ 38, 698 II ZPO unwirksam, soweit es sich um Verbraucherverträge handelt. Zudem kann ein ausländischer Gerichtsort und Recht nur verwendet werden, wenn dieser mit dem Vertragsinhalt im Zusammenhang steht. Da hier ausschließlich deutsche Nutzer betroffen sind, muss das bezweifelt werden [vgl. Ring/Klingelhöfer/Niebling a.a.O. Seite385].
""Sie stimmen zu, sich regelmäßig auf der Internetseite terms.ea.com/de über neue Nutzungsbedingungen oder Kundeninformationen zu erkundigen, die die Verwendung von EA-Diensten regeln. Es steht EA frei, die Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern.""Verstoß gegen §308 Nr.4 BGB. [vgl. Ring/Klingelhöfer/Niebling a.a.O. Seite 242]. Änderungen der AGB müssen dem Nutzer mit Widerspruchsmöglichkeit und angemessener Frist zugehen (beispielsweise Email). Zudem müssten die Gründe für eine Änderung in der AGB explizit genannt sein.
""Tragen Sie benutzergenerierte Inhalte im Rahmen der EA-Dienste bei, so gewähren Sie EA ausdrücklich das einfache, dauerhafte, weltweite, vollständige, unterlizenzierbare und unwiderrufliche Recht, Ihre benutzergenerierte Inhalte oder einen Teil davon auf beliebige Weise(&hellipzu nutzen(&hellip ohne Mitteilung, Zahlung oder Zuerkennung jeglicher Art .Sie verzichten auf Ihr Recht und erklären sich damit einverstanden, keine Urheberpersönlichkeitsrechte oder dergleichen geltend zu machen, die Sie möglicherweise an benutzergenerierte Inhalten haben.""Überraschende Klausel gemäß §305c BGB, da hier das gesetzliche festgelegte Vergütungsrecht des Urhebers abbedungen wird (§32 I UrhG). Zudem sind Verträge über unbekannte Nutzungsarten, die EA hier sich einräumen lässt, zwingend in Schriftform abzugeben (§31a I UrhG). Die EULA-AGB reicht dafür nicht aus. Schadenersatz in Höhe einer angemessenen Vergütung wäre denkbar.
""Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Kündigung Ihres Kontos oder eines bestimmten Abonnements im Streitfall zwischen Ihnen und EA oder in einem sich darauf beziehenden Streitfall Ihr einziges Recht und Rechtsmittel ist.""Schwere unangemessene Benachteiligung des Nutzers nach §307 BGB. Der Wortlaut dieser Klausel bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung. Die Rechtswidrigkeit müsste offensichtlich sein.
Der Beta-Test zu Battlefield 3 beginnt offiziell am 29. September und endet am 10. Oktober 2011. Dies gibt Electronic Arts auf der offiziellen Webseite zum Ego-Shooter bekannt. Der Termin gilt für alle interessierten Spieler auf allen Plattformen – PC, Playstation 3 und Xbox 360. Vorbesteller der Medal of Honor – Limited Edition bekommen rechtzeitig eine E-Mail mit einem Origin-Code für einen frühzeitigen Zugang (zwei Tage, ab dem 27. September). Die Beta enthält lediglich die Map Operation Metro sowie den Rush-Modus.
Die Vollversion erscheint am 27. Oktober 2011 mit fünf Battlefield 3-Spielmodi und neun Maps. Bis zuletzt gab es Unklarheiten zum Beta-Termin von Battlefield 3. Die italienische Facebook-Seite versprach eine große Neuankündigung und verschiedene DICE-Entwickler sprachen auf Twitter von einer ""großartigen"" Woche für Battlefield 3-Fans. Details könnt ihr unserer Themenseite zum Ego-Shooter entnehmen. An dieser Stelle folgt nun ein Video zu Operation Metro, der Map aus dem kommenden Beta-Client.
Quelle: PCGAMES.de
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