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29. Okt. 2011
Ab sofort stehen für unsere Freunde und Gäste, 2 x 32 Slot Rankserver zur Verfügung.

Beide Server laufen im Modus Conquest mit 64er Karten.
zu finden sind die Server unter dem Namen,

STRANDSTUERMER.COM [CONQUEST-HC] #1
STRANDSTUERMER.COM [CONQUEST-HC] #2

PLAY FAIR and HAVE FUN !


29. Okt. 2011
Ein neues Update für Battlefield 3 (Patch #2) ist bei den Entwicklern von DICE bereits in Arbeit, wie Fredrik Thylander, Senior Designer beim schwedischen Studio über Twitter verraten hat.
DICE arbeitet bereits am zweiten Patch für Battlefield 3. Fredrik Thylander, seines Zeichens Senior Designer beim Entwickler, bestätigte das neue Update für den Ego-Shooter jüngst über Twitter. Auf die Frage eines Spielers, wann es einen neuen Bugfix für Battlefield 3 geben würde, gab der Mitarbeiter über den Kurznachrichtendienst zu verstehen, dass dieser bereits in den Patch-Code geflossen sei. Detaillierte Informationen zum Patch #2 für Battlefield 3 verriet Thylander allerdings nicht über Twitter. Der Ego-Shooter des Publishers Electronic Arts ist seit vergangenen Donnerstag in Deutschland erhältlich.Nach diversen Startschwierigkeiten, die offenbar auf den großen Ansturm auf die Online-Server zurückzuführen waren, scheinen nun auch Verbindungsabbrüche im Multiplayer-Modus der Vergangenheit anzugehören. Kurz nach der Veröffentlichung des Ego-Shooters sorgten Serverkicks mit der Benachrichtigung ""You have been kicked by the Administrator"" bei den Spielern für Unmut. Das entsprechende Punkbuster-Update für Battlefield 3 steht innerhalb einer separaten News als Download bereit. Damit wird unverhofften Verbindungsabbrüchen der Garaus gemacht.
29. Okt. 2011
Wenn ihr bisher die Meldung ""Du wurdest von einem Administrator gekickt"" während einer Multiplayersession erhalten habt, solltet ihr jetzt eure Punkbuster Installation manuell updaten.

1. Ladet euch die PB Setup Datei herunter -> http://battlelog-cdn.battlefield.com/public/pbsetup.exe [battlelog-cdn.battlefield.com]

2. Startet die Datei und akzeptiert die Lizenzbedingungen um fortzufahren. Danach wird das Tool die benötigten Informationen über die aktuelle Punkbuster Version für Battlefield 3 herunterladen. Sobald das erledigt ist, zeigt es euch eine Liste aller Spiele die auf eurem System installiert sind.

3. Sollte Battlefield 3 nicht auf der Liste erscheinen, könnte ihr es manuell hinzufügen
- Drücke auf Spiel hinzufügen ( Add a Game )
- Dann in der oberen Drop Down Box Battlefield 3 auswählen
- Drücke auf Spiel hinzufügen ( Add Game )
- Jetzt sollte sich auch Battlefield 3 in eurer Liste befinden

4. Abschliessend könnt ihr nun die Punkbuster DLL´s updaten. Ein Klick auf Battlefield 3 um den Befehl Auf Updates prüfen ( Check for Updates ) Danach ist Punkbuster auf dem aktuellen Stand und konfiguriert für Battlefield 3.
22. Okt. 2011
Quelle: Golem.de

Auf der Hausmesse Blizzcon 2011 hat Blizzard die vierte große Erweiterung für World of Warcraft angekündigt. Sie trägt den Titel Mists of Pandaria und bietet mit Panda-ähnichen Kampfkünstlern ein weiteres Volk - und die neue Klasse des Mönchs.

""Seit dem Start von World of Warcraft wollten die Spieler die Pandaren im Spiel sehen und wir freuen uns, dieses Volk endlich in angemessener Weise nach Azeroth zurückbringen zu können"", so Mike Morhaime, Chef von Blizzard Entertainment, auf der Hausmesse Blizzcon 2011 im kalifornischen Anaheim. Damit haben sich die Gerüchte über die Erweiterung bestätigt, die schon etwas länger die Runde im Internet gemacht haben. Die nur auf den ersten Blick knuddelig-harmlosen Pandaren - die erstmals in Warcraft 3 eine Nebenrolle gespielt haben - treten als neutrales Volk je nach den Vorlieben des Spielers auf Seiten der Allianz oder der Horde an.



Besonders interessant ist, dass die Pandaren eine weitere Klasse mitbringen: den auf Kampfkünste spezialisierten Mönch. Spieler können in dem Addon den vergleichsweise farbenfrohen, teils an asiatische Landschaften erinnernden und bislang unbekannten Kontinent Pandaria erkunden, der angeblich viele üppige Jadewälder sowie den gefährlichen Kun-Lai-Gipfel bietet - und dabei bis auf Level 90 steigen.

Außerdem bietet die Erweiterung zusätziche PvP-Szenarios und einen neuen Herausforderungsmodus für Dungeons. In diesem kämpfen fünf Spieler unter Zeitdruck gegen die bekannten Horden - bekommen dafür aber auch ganz besondere Prestige-Belohnungen. Des Weiteren gibt es in Mists of Pandaria Haustierkämpfe, sprich: Der Spieler kann die Pets anderer Spieler mit seinem eigenen in einem neuen taktischen Minispiel herausfordern - das ganze erinnert dezent an Pokémon. Auch das Talentsystem wird überarbeitet. Wann Mists of Pandaria erscheint, hat Blizzard noch nicht bekannt gegeben - eine Veröffentlichung im dritten oder vierten Quartal 2012 erscheint aus heutiger Sicht allerdings wahrscheinlich.
21. Okt. 2011

Battlefield 3

Origin ID ändern, CommRose kommt, heute Preload und mehr.

Wenige Tage vor der Veröffentlichung von Battlefield 3 geht es wirklich Schlag auf Schlag. Täglich gibt es mehrere News zu dem Thema. In der heutigen Tageszusammenfassung geht es um die Änderung eures Namens bei Origin, dem Preload Termin, gute Neuigkeiten zur CommRose, ein Interview mit Patrick Loving, dem Kopf hinter Battlelog und neuen Infos zur zweiten Xbox360 Scheibe mit den hoch aufgelösten Texturen.

Vorweg als Erinnerung nochmal: Wenn ihr Battlefield 3 bei Origin vorbestellt habt, dann beginnt schon morgen der erste große Schritt hin zum Spiel. Denn ab dem 21.10.2011 kann das Spiel über den Steam Konkurrenten heruntergeladen werden. Eine Installation ist allerdings erst ab dem 27.10., also dem Veröffentlichungstag hier in Kontinentaleuropa, möglich.

Origin Namen ändern

Große Kritik mussten sowohl EA, als auch DICE einstecken als bekannt wurde, dass der Origin Name gleichzeitig der Spielername in BF3 ist und dieser auch nicht geändert werden kann. Schon anfang der Woche berichteten wir über eine Möglichkeit, wie man den Origin Namen über einen kleinen Umweg ändern kann. Seit heute abend gibt es eine offizielle Möglichkeit seinen Namen zu ändern. Dazu muss man diese Seite aufrufen, sich mit seinen Origin Daten einloggen und dann den neuen gewünschten Namen eingeben. Wichtig ist selbstverständlich, dass der gewünschte Namen noch nicht vergeben ist.

Gute Neuigkeiten…

Ebenfalls anfang der Woche berichteten wir, dass es die Command Rose, also das aus Battlefield 2 Kommunikationsmenü nicht in die finale Version schaffen wird und erst nach der Veröffentlichung nachgereicht wird.
Via Twitter verriet Community Manager Daniel Matros heute, dass es wohl einen Day-1 Patch geben wird, also einen Patch direkt oder kurz nach dem Veröffentlichungstag, mit dem die CommRose nachgereicht wird.

Quelle: http://www.codinfobase.de
11. Okt. 2011

Heute ist ein besonderer Tag, nicht nur wegen dem Datum, es ist ja der 11.10.11, auch wenn es mit dieser Zahlenkombination nichts zu tun hat, denn wir haben unseren 12. Geburtstag.

Warum aber ist dieser Tag so besonders?

 

 

Das ist einfach zu Beantworten.

Vor etwa einem Jahr haben wir nach der Beach Head einen Entschluss gefasst, wir wollen wieder zusammenwachsen, also der Strandsturm und Wir, dazu sind dann auch noch die GAU und die STARS hinzugestoßen.


So ist es fast wie in alten Zeiten, auch wenn leider die Strandstuermer .de Domain trotz aller Nostalgie für immer verloren ist, aber mal ehrlich, kommt es heute noch auf die Endung an?
Ich denke nein.


Der Zusammenschluss ist zwar im Groben abgeschlossen, aber das Feintuning erfordert noch etwas Arbeit, aber die erneute Hochzeit nach der Scheidung vor vielen Jahren ist auch schon einzigartig.


So Überschlagen wir uns nun mit Superlativen
~ Älteste Spielgemeinschaft (Clan) der Welt
(ok der Zusatz ""Mit Aktiven Gründungsmitglied"" muss dazu genannt werden)

~ Nach 7 Jähriger Trennung die Wiedervereinigung, das kann auch keine andere Gemeinschaft von sich Berichten


So nun lasst uns die nächste Superlative in den Angriff nehmen, wir bleiben so wie wir sind.

 

Alles Gute an alle Strand Stürmer
die Zukunft gehört UNS......

 

Danke euer

<$T$>Ninja

 

06. Okt. 2011

[Quelle pcgames.de]

Heute sind gleiche 2 Interessante News bei PCgames über Battelfield 3 erschienen

Die Erste
Battlefield 3: Ego-Shooter kommt möglicherweise doch über Steam - EA und Valve angeblich in Verhandlungen

http://www.pcgames.de/Battlefield-3-PC-221396/News/Battlefield-3-Ego-Shooter-kommt-moeglicherweise-doch-ueber-Steam-EA-und-Valve-angeblich-in-Verhandlungen-848253/

und Zweite betrifft die BETA version

Battlefield 3: Day-One-Patch in Planung - Erstes Update soll Fehler aus der Beta ausräumen



http://www.pcgames.de/Battlefield-3-PC-221396/News/Battlefield-3-Day-One-Patch-in-Planung-Erstes-Update-soll-Fehler-aus-der-Beta-ausraeumen-848293/
27. Sep. 2011


Was man über Origin wissen sollte, bevor man BF3 installiert

Wie einige von Euch schon mitbekommen haben, wird im Netz heftig über Origin, das equivalent zu Steam von EA, diskutiert.
Grund dafür war/ist das Origin eine Datenkrake ist, und auch Sachen an EA übermittelt die nichts mit EA zutun haben. Sprich welche anderen Spiele,Programme usw. ihr noch auf dem Rechner habt.
Des weiteren wird bemängelt, das man den Soldatennamen im Game nicht ändern kann, hier wird der Accountname von Origin gezogen.

Bzgl. des Datensammeln müßt ihr bei der Installtion die EULA akzeptieren. unter Mehr findet ihr einen Kommentar von pcgameshardware zur EULA

[Quelle pcgameshardware.de]


EULA für EA Origins: Kommentar zu kritischen Datenschutz-Klauseln und weiteren Fallstricken für Battlefield 3 und Mass Effect 3 - Erinnerung

Der Aufruhr war groß, als in einem englischsprachigen Forum ein Nutzer auf die Datenerhebungsklauseln in der EA-Origin-EULA hinwies. Ungewöhnlich sind solche Klauseln nicht. EA ist nicht das einzige Unternehmen, das Daten erhebt, allerdings bietet EA auch genügend Angriffsfläche im Rahmen seiner EULA, Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und falls jemand direkt im EA-Store einkauft auch in den Verkaufsbedingungen. Mitunter 45 DIN-A4-Seiten kommen so zusammen, die vom Nutzer gelesen werden wollen. Weite Teile müssen jedoch insbesondere mit Rücksicht auf das deutsche AGB-Recht kritisch betrachtet werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Kommentar mit möglichen rechtlichen Fallstricken

EA reagierte bereits auf den Protest vieler Nutzer und möchte die EULA soweit ändern, dass dem Nutzer klar wird, dass die Datenerhebung nicht missbraucht wird. Wer sich näher mit den zahlreichen Klauseln beschäftigt wird jedoch noch mehr kritische Stellen finden. Mitunter viele, die mit dem deutschen Recht in Konflikt geraten könnten. Denn nicht nur die EULA wird von EA als Vertragsbestandteil genannt. In der EULA befinden sich mehrere Verweise auf andere vorformulierte Vertragsbestimmungen. Darunter die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzrichtlinien sowie für Online-Shop-Käufer bei Origin die Verkaufsbedingungen. Alle diese Bestimmungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (""Verwender"", d.h. EA) einer anderen Vertragspartei (der Nutzer) bei Abschluss eines Vertrags stellt (Gesetzliche Definition nach §305 I BGB). Das bedeutet, dass sämtliche von EA gestellten Vertragsbedingungen (AGB) sich an den Regelungen im Rahmen des AGB-Rechts orientieren müssen (§§305 - 310 BGB). Verstoßen eine oder mehrere Klauseln dagegen, können diese nichtig sein. In schwerwiegenden Fällen sogar alle Bestimmungen.

Unabhängig davon sind für die Datenerhebung und -Übermittlung im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zwingend die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung beim Nutzer (""Betroffener"") zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, ist die Einwilligung fehlerhaft und eine Datenerhebung oder Übermittlung darf nicht stattfinden. Im Falle fehlender Kenntnis und Benachrichtigung des Nutzers könnte eine unerlaubte Erhebung eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§33 I S.1 ivm. §43 I Nr.8 BDSG). Soweit ein Schaden entstand, können auch Schadenersatzforderungen möglich sein.

Wirksame Einwilligung?
Bereits bei der Kenntniserlangung der AGB könnte EA über erste rechtliche Stolpersteine fallen. Typischerweise werden, wie beispielsweise beim Kauf seriöser Online-Händler, die AGB und Datenschutzrichtlinien vor der Bestätigung eines Kaufs eingeblendet bzw. darauf hingewiesen. Dies geschieht oftmals in Form eines anklickbaren Hakens, an dem unmittelbar ein Hinweis ergeht, dass die verlinkten Bestimmungen zustimmungsbedürftig sind und vom Nutzer vor der Bestätigung gelesen werden müssen. EA handelt hier allerdings anders.

Zukünftige Spiele wie Mass Effect 3 und Battlefield 3 werden zwingend Origin benötigen. Richterweise müssten die EA-Bestimmungen vor dem Kauf dem Nutzer ersichtlich gemacht werden, beispielsweise durch einen Aushang im Verkaufsraum oder im Falle eines Online-Downloads vor der Bestätigung des Kaufs. Die EA-EULA wird dem Nutzer allerdings erst nach dem Kauf im Rahmen der Installation angezeigt. Zu spät, da §305 I BGB vorsieht, dass bei Vertragsabschluss der Nutzer Kenntnis erlangen muss, nicht danach. Zu allem Überfluss werden weitere Bestimmungen, wie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien gar nicht während der Installation erwähnt oder angezeigt. Einzig in der EULA selbst sind Verweise auf diese Bestimmungen versteckt. Der Nutzer muss hierfür die Seite von EA besuchen. Gefällt dem Nutzer nicht, was er da liest, muss er gezwungenermaßen das Spiel zurückgeben. Schwierig im Falle des Fernabsatzrechts eine geöffnete Verpackung oder einen Download zurückzugeben (§312d IV Nr.2 BGB, nicht möglich) bzw. dies gegenüber dem Verkäufer zu argumentieren auf Basis formell fehlerhafter AGB einer dritten Partei.

Einwilligung zur Datenerhebung in einer AGB?
Grundsätzlich steht einer Einbeziehung einer Einwilligung zur Datenerhebung im Rahmen einer AGB nichts entgegen. Allerdings hat der Gesetzgeber dies an enge Voraussetzungen geknüpft (§4a BDSG).

Die Einwilligung muss vor der Datenerhebung erfolgen. Wie schon oben geschrieben, geschieht dies im Falle von EA-Origin beim Installationsvorgang zu spät. Richtigerweise müsste die Einwilligung, wie die AGB bei Vertragsschluss vom Nutzer erfolgen. Ferner wäre auf die Folgen hinzuweisen, wenn der Nutzer einwilligt oder eine Einwilligung verweigert. Ein solcher Hinweis auf die Folgen der Verweigerung (Rückgabe des Spiels beim Händler) fehlt jedoch in der Origin-EULA. EA formuliert eine unzureichende Alternative vergleichsweise lapidar: ""WENN DU NICHT WILLST, DASS EA DIE IN DIESEM ABSCHNITT BESCHRIEBENEN DATEN SAMMELT, BENUTZT, SPEICHERT, ÜBERMITTELT ODER ANZEIGT, INSTALLIERE ODER NUTZE DIE ANWENDUNG BITTE NICHT.""

Ebenfalls kritisch zu sehen, ist diese Passage, die die in der EULA definierte Einwilligung zur Datenerhebung entbehrlich macht:
""Diese und alle anderen EA zur Verfügung gestellten und/oder von EA in Verbindung mit deiner Installation und Nutzung dieser Anwendung gesammelten Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von EA gesammelt, genutzt, gespeichert und übertragen. Du findest die Datenschutzrichtlinie auf www.ea.com. Sollten die Bedingungen dieses Abschnitts den Bedingungen der Datenschutzrichtlinie von EA widersprechen, gelten die Bedingungen der Datenschutzrichtlinie.""
Hier wird auf die Datenschutzrichtlinie verweisen. Zur Erinnerung. Diese lässt sich nur auf der Webseite finden und wird weder bei Vertragsschluss, noch während der Installation von Origin explizit ausgewiesen:
""Wenn Sie EA Online- und Mobil-Produkte und -Dienste nutzen oder unsere Spiele auf Ihrem PC oder Spielsystem spielen, erfassen wir möglicherweise bestimmte, nicht-personenbezogene demographische Daten, einschließlich Geschlecht, Postleitzahl, Daten über Ihren Rechner, Ihre Hardware, Software, Plattform, Spielsystem, Medien, mobiles Gerät, einschließlich Geräte-IDs, Ereignisdaten, Internet Protocol (IP)-Adresse, Netzwerk-Media Access Control (MAC)-Adresse und Verbindung. Wir erfassen außerdem andere nicht-personenbezogene Daten wie z.B. Benutzername, Benutzer-ID oder Persona, Nutzung von Funktionen, Spielstatistiken, Punktzahlen und Leistungen, Benutzerranglisten und Klickpfade sowie andere Angaben, die Sie möglicherweise bei Umfragen über Ihre Kontoeinstellungen und Online-Profile wie beispielsweise Freunde-Listen oder Käufe machen. Im Rahmen von Markt- und demographischen Studien und/oder Daten erhalten wir möglicherweise auch von Dritten entweder nicht-personenbezogene Daten oder öffentlich zugängliche Informationen, die wir zur Ergänzung der unmittelbar von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nutzen.""
Der Regelungsinhalt überschneidet sich. Folgt man dem Wortlaut der Origin-EULA, dürfte die dort formulierte Datenerhebungsklausel nicht angewendet werden. Pikanterweise allerdings auch nicht die Klausel in der Datenschutzrichtlinie, da der Nutzer von dieser nicht ordnungsgemäß Kenntnis erlangen kann bei Vertragsschluss.

Können die in der EULA genannten Daten überhaupt erhoben werden, auch für Marketing- und Marktanalysezwecke?

Unabhängig der formellen (Un-)Wirksamkeit der EULA ist auch ihr Inhalt kritisch zu betrachten. In der EULA heißt es dazu:
""Du gestattest EA und seinen Partnern das Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen, die deinen Computer (einschließlich IP-Adresse), dein Betriebssystem, deine Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und deine Hardware-Peripherie identifizieren, um die Bereitstellung von Software-Updates, dynamischen Inhalten, Produktunterstützung und anderen Diensten, einschließlich Online-Diensten, zu erleichtern. EA kann diese Daten ebenfalls in Verbindung mit personenbezogenen Informationen zu Marketingzwecken und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste nutzen. Des Weiteren können wir diese Daten in einer Form, die keine persönliche Identifizierung ermöglicht, an uns verpflichtete Drittunternehmen weitergeben.""
EA sammelt neben personenbezogenen Daten auch Nicht-personenbezogene Daten (wie beispielsweise die verbaute Hardware oder Software). Fragwürdig erscheint jedoch die i nder EULA gewählte Unterteilung von personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten. Personenbezogen sind nur Daten, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen (Adressdaten, Geburtsdatum etc.). Darüber hinaus können personenbezogene Daten aber auch jene Daten sein, die für sich alleine nicht personenbezogen wären, wenn der Erhebende (EA) die Möglichkeit und Mittel hat, Personen zu bestimmen [vgl. Gola/Schomerus, Kommentar BDSG, 10. Auflage, C.H. Beck Verlag München, Seite 85].Im Falle von EA muss man dies annehmen, da EA die Möglichkeit hat personenbezogene Daten mit nicht-personenbezogenen Daten zusammenzuführen.

Ferner erscheint die Einteilung der IP-Adresse zu den nicht-personenbezogenen Daten als fragwürdig. Die herrschende Meinung geht von dem Gegenteil aus (strittig).

Darüber hinaus wäre EA in der Lage Nutzungsprofile zu erstellen mit Hilfe der gesammelten Daten und räumt sich die Nutzung für Marketingzwecke ein. Eine solche Nutzung bedarf der Einwilligung des Nutzers, die wie oben schon ausgeführt höchstwahrscheinlich formell nicht vorliegt. Zudem müsste der Nutzer explizit auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Dies fehlt vollständig in sämtlichen EA-Origin-AGB (§15 III TMG). In der Konsequenz können daraus ebenfalls Bußgelder verhängt werden (§16 II Nr.5 TMG bis zu 50.000 Euro).

Weitere fragwürdige Klauseln
Doch nicht nur an der Datenschutz-Front gibt es kritische Klauseln zu bemängeln. Nachfolgend erhalten Sie mit Fundstelle weitere zu beanstandende Klauseln:

Kündigung aus beliebigen Grund seitens EA (EULA Punkt 6)
""Unmittelbar nach der Kündigung musst du jegliche Nutzung der Anwendung einstellen und sämtliche sich in deinem Besitz oder unter deiner Kontrolle befindende Kopien vernichten. EAs übrige Rechte oder Rechtsmittel bleiben von einer Kündigung durch EA unberührt. Die Abschnitte 2 – 13 dieses Vertrages behalten auch nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages aus beliebigem Grund ihre Gültigkeit.""
Software-Lizenzverträge sind als Dauerschuldverhältnisse zu klassifizieren [vgl. . Entsprechend gilt §314 BGB. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund besteht, im Falle einer vertraglichen Pflichtverletzung dann auch nur mit einer zuvor gestellten fristgerechten Abmahnung. EA könnte mit einer Kündigung ohne Vorankündigung bei Vertragsverletzung gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.

Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen (EULA Punkt 7 und 8, Nutzungsbedingungen 16 und 17,)
""SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, WIRD DIR DIE ANWENDUNG ""WIE BESEHEN"" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH ALLER MÄNGEL UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG. DIE BENUTZUNG ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. DU TRÄGST DAS ALLEINIGE RISIKO BEZÜGLICH ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT UND LEISTUNG. (&hellip;)""
Das Zitat wurde, um den Rahmen nicht zu sprengen, auf den ersten Satz beschränkt. Beschränkungen von Gewährleistungsrechten und Haftung stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Nutzer dar und werden gemäß §307 BGB unwirksam sein. Die Formulierung ""soweit gesetzlich zulässig"" führt zu keiner rückwirkenden Heilung [vgl. Ring/Klingelhöfer/Niebling, AGB-Recht in der anwaltschaftlichen Praxis, 2. Auflage, Deutscher Anwalt Verlag, Seite434]. Zudem sind Klausel nichtig, die Schäden von Leben, Körper und Gesundheit (des Nutzers) beschränken, soweit der AGB-Verwender grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Salvatorische Klausel [EULA Punkt 10]
EA verwendet diese Klausel auch in der EULA. Eine solche Klausel ist zwar einzelvertraglich üblich, führt in einer AGB jedoch zu einem Verstoß gegen §307 BGB, da eine Auslegung nach Vertragszweck den Vertragspartner unangemessen benachteiligen könnte.

Gerichtsstand und geltendes Recht [EULA Punkt 13]
""Falls du deinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hast: (i) unterliegen dieser Vertrag und deine Nutzung der Anwendung den Gesetzen Englands (unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen); und (ii) stimmst du ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder deiner Nutzung der Anwendung bei den Gerichten Englands liegt, und unterwirfst dich ausdrücklich der persönlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte.""
Solche Klauseln sind gemäß §§ 38, 698 II ZPO unwirksam, soweit es sich um Verbraucherverträge handelt. Zudem kann ein ausländischer Gerichtsort und Recht nur verwendet werden, wenn dieser mit dem Vertragsinhalt im Zusammenhang steht. Da hier ausschließlich deutsche Nutzer betroffen sind, muss das bezweifelt werden [vgl. Ring/Klingelhöfer/Niebling a.a.O. Seite385].

Änderung der AGB [Nutzungsbedingungen Einleitung und Datenschutzrichtlinien Einleitung]
""Sie stimmen zu, sich regelmäßig auf der Internetseite terms.ea.com/de über neue Nutzungsbedingungen oder Kundeninformationen zu erkundigen, die die Verwendung von EA-Diensten regeln. Es steht EA frei, die Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern.""
Verstoß gegen §308 Nr.4 BGB. [vgl. Ring/Klingelhöfer/Niebling a.a.O. Seite 242]. Änderungen der AGB müssen dem Nutzer mit Widerspruchsmöglichkeit und angemessener Frist zugehen (beispielsweise Email). Zudem müssten die Gründe für eine Änderung in der AGB explizit genannt sein.

Aberkennung von urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen von benutzergenerierten Inhalten mit Werkqualität (§2 UrhG) [Nutzungsbedingung Punkt 7]
""Tragen Sie benutzergenerierte Inhalte im Rahmen der EA-Dienste bei, so gewähren Sie EA ausdrücklich das einfache, dauerhafte, weltweite, vollständige, unterlizenzierbare und unwiderrufliche Recht, Ihre benutzergenerierte Inhalte oder einen Teil davon auf beliebige Weise(&hellip;)zu nutzen(&hellip;) ohne Mitteilung, Zahlung oder Zuerkennung jeglicher Art .Sie verzichten auf Ihr Recht und erklären sich damit einverstanden, keine Urheberpersönlichkeitsrechte oder dergleichen geltend zu machen, die Sie möglicherweise an benutzergenerierte Inhalten haben.""
Überraschende Klausel gemäß §305c BGB, da hier das gesetzliche festgelegte Vergütungsrecht des Urhebers abbedungen wird (§32 I UrhG). Zudem sind Verträge über unbekannte Nutzungsarten, die EA hier sich einräumen lässt, zwingend in Schriftform abzugeben (§31a I UrhG). Die EULA-AGB reicht dafür nicht aus. Schadenersatz in Höhe einer angemessenen Vergütung wäre denkbar.

Absprechen jeglicher Rechtsmittel in Streitfällen [Nutzungsbedingung Punkt 10]
""Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Kündigung Ihres Kontos oder eines bestimmten Abonnements im Streitfall zwischen Ihnen und EA oder in einem sich darauf beziehenden Streitfall Ihr einziges Recht und Rechtsmittel ist.""
Schwere unangemessene Benachteiligung des Nutzers nach §307 BGB. Der Wortlaut dieser Klausel bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung. Die Rechtswidrigkeit müsste offensichtlich sein.

Fazit: EA Origin
Sicherlich ist EA nicht der einzige Publisher mit fragwürdigen Klauseln in den AGB. Allerdings sind die Zahl und stellenweise auch die Art der nichtigen Klauseln beunruhigend. Der Nutzer hat nicht viele Möglichkeiten, die Anwendung der AGB, insbesondere der Datenerhebung, zu widersprechen. Es wäre ratsam, dass EA eine Option einführt, die dem Nutzer die Wahl lässt, Daten weiterzugeben oder eben nicht. Bis dahin sollten sich EA-Origin-Nutzer und Interessenten von Mass Effect 3 und Battlefield 3 möglicherweise an den eigenen Rat von EA halten: ""Wenn du nicht mit allen Bedingungen dieser Lizenz einverstanden bist, dann installiere oder nutze die Anwendung nicht.""
23. Sep. 2011

Spielerzahl, Änderungen am Rush-Modus, Serverbrowser-Settings

EA und DICE erklären die Multiplayer-Modi zu Battlefield 3. Im offiziellen Blog listen die Macher die vorhandenen Spielmodi samt zugelassener Spielerzahl für die PC- und Konsolen-Version. Neben detailreichen Beschreibungen der Multiplayer-Disziplinen inklusive Fakten zu Änderungen am Rush-Modus verrät DICE auch Neues zum Serverbrowser für ""Infantry Only""- und ""Hardcore""-Fans.

Mehr unter weiter.
Es gibt Neues zu Battlefield 3. Die Macher von DICE und Electronic Arts haben im Battlefield-Blog Details zu den Multiplayer-Modi des Ego-Shooters veröffentlicht. Es gibt insgesamt neun ""riesige"" Maps und fünf Spielmodi. Zum Letztgenannten finden sich auf der offiziellen Webseite nun alle Details. Team Deathmatch schickt euch in ein 12v12-Match – also mit maximal 24 Spielern (PC wie Konsole). Es handelt sich dabei um das klassische Infanterie-Scharmützel mit zwei Mannschaften, in dem das Team gewinnt, das zuerst ein bestimmtes Fraglimit erreicht. Fahrzeuge gibt es dabei nicht. Als nächsten Punkt listet das Battlefield-Blog Squad-Deathmatch. Hier spielen insgesamt 16 Spieler in vier Teams zu je vier Leuten. Im Vergleich zum Team-Deathmatch wird die Teamanzahl verdoppelt. Jedes Team hat also drei verschiedene Gegner-Gruppen. So entstehen spannende Gefechte an mehreren Fronten. An Fahrzeugen kommt lediglich ein sogenanntes ""Infantry Fighting Vehicle"" dazu. Das Team, das zuerst ein bestimmtes Frag-Limit erreicht, gewinnt das Match.

Dann erklärt DICE den Rush-Modus. Dabei handelt es sich um einen ""missionsbasierten"" Team-Modus für maximal 32 Spieler auf dem PC, beziehungsweise 24 auf den Konsolen. Jedes der zwei Teams ""besitzt"" mehrere sogenannte M-Com-Stations, die beschützt werden müssen. Die gegnerische Fraktion muss sie sprengen. Die Maps werden in Bereiche unterteilt, in denen jeweils zwei Stationen liegen. Hat das Angreifer-Team die ersten beiden Punkte zerstört, wird der nächste Bereich einer Map freigeschaltet. Die Verteidiger haben dabei ein unbegrenztes Respawn-Konto, während die Angreifer ihres nur mit erfolgreich gesprengten M-Com-Stationen auffüllen können. Die Angreifer gewinnen, sobald alle Stützpunkte zerstört sind. Die Verteidiger gewinnen, wenn das gegnerische Team alle Tickets auf dem genannten Konto verloren hat. Im Rush-Modus stehen je nach Map verschiedene Fahrzeuge (Transporter, Panzer) und natürlich Flugzeuge (Helikopter, Jets) bereit.

Änderungen am Rush-Modus
DICE erklärt anschließend einige Änderungen, die die Entwickler im Vergleich zum Rush-Modus aus Bad Company 2 auf Basis von User-Feedback gemacht haben. M-Com-Stationen können nur noch mithilfe des dedizierten Sprengsatzes zerstört werden. Starker (Panzer-)Beschuss oder C4 beziehungsweise andere Explosivkörper wie Granaten funktionieren nicht mehr, um den Stationen Schaden zuzufügen. Wenn einem Angreifer-Team die Tickets ausgehen, während eine M-Com-Station bereits mit einem Sprengsatz versehen ist, läuft das Match weiter, bis die Station entweder hochgeht oder per Entschärfung gerettet wird. Entschärft ein Verteidiger eine zu explodieren drohende Station, wird die Detonation solange hinausgezögert, bis der entsprechende Spieler fertig ist. Wird derjenige während des ""Defuse""-Vorgangs abgeschossen, explodiert die Station direkt.

Danach geht es weiter mit Squad Rush. Dabei handelt es sich um eine Abwandlung des Rush-Modus′. Im Gegensatz zum Vorbild verkleinert DICE die maximale Spielerzahl in dieser Disziplin auf acht. Außerdem gibt es anstatt mehreren nur noch zwei Bereiche einer Map, in denen zusätzlich nur eine M-Com-Station für jedes Team zur Verfügung steht. Fahr- und Flugzeuge gibt es keine. Die Regeln für den Erfolg sind die gleichen wie im normalen Rush-Modus. Zuletzt nennt DICE noch den fünften Modus: Conquest. Dabei handelt es sich um den Ur-Multiplayermodus der Battlefield-Reihe mit bis zu 64 Spielern auf dem PC und 24 auf der Konsole. Es gibt auf einer komplett offenen Karte mehrere Stützpunkte (Flaggen), die es im ""32v32""-Modus einzunehmen und zu verteidigen gilt. Für diesen Multiplayer-Spaß stehen den zwei Teams alle Fahrzeuge und Flugzeuge zur Verfügung. Jedes Team besitzt ein Kontingent an Punkten (Tickets), die schwinden, wenn das gegnerische Team die Überhand – also mehr Flaggen – auf der Map hält. Das erste Team, das alle Tickets verliert, verliert auch das Match.

Serverbrowser
Wer allgemein nicht auf Kriegsgefährt im Multiplayer-Modus steht, findet im Serverbrowser von Battlefield 3 (auf der Battlelog-Webseite) entsprechende Einstellungsmöglichkeiten. Über die Filter-Option ""Infantry Only"" findet der Browser lediglich Server, auf denen keine Panzer oder Flugzeuge zugelassen sind. Transport-Vehikel zählt DICE laut Battlefield-Blog allerdings dazu. Außerdem gibt es auch eine Option für Spieler, die alle genannten Multiplayer-Modi lieber im ""Hardcore""-Modus nutzen. Dabei geht es gnadenloser und somit vor allem taktischer zu. Das HUD beziehungsweise Spiel-Interface gibt sich im ""Hardcore""-Modus deutlich spartanischer. Schüsse haben einen stärkeren Effekt und mehr. Insgesamt ist der Hardcore-Modus für Fans von hohem Realismus sowie hoher Authentizität auf dem Schlachtfeld. Battlefield 3 erscheint am 27. Oktober 2011 für PC, Playstation 3 und Xbox 360.

Quelle: pcgames.de
23. Sep. 2011
Electronic Arts hat auf der offiziellen Webseite zu Battlefield 3 den Termin für den Beta-Test bekannt gegeben. Dieser Zeitpunkt gilt für alle interessierten Spieler auf allen Plattformen - PC, Playstation 3 und Xbox 360. Schaut hier rein für die Details!

Der Beta-Test zu Battlefield 3 beginnt offiziell am 29. September und endet am 10. Oktober 2011. Dies gibt Electronic Arts auf der offiziellen Webseite zum Ego-Shooter bekannt. Der Termin gilt für alle interessierten Spieler auf allen Plattformen – PC, Playstation 3 und Xbox 360. Vorbesteller der Medal of Honor – Limited Edition bekommen rechtzeitig eine E-Mail mit einem Origin-Code für einen frühzeitigen Zugang (zwei Tage, ab dem 27. September). Die Beta enthält lediglich die Map Operation Metro sowie den Rush-Modus.

Die Vollversion erscheint am 27. Oktober 2011 mit fünf Battlefield 3-Spielmodi und neun Maps. Bis zuletzt gab es Unklarheiten zum Beta-Termin von Battlefield 3. Die italienische Facebook-Seite versprach eine große Neuankündigung und verschiedene DICE-Entwickler sprachen auf Twitter von einer ""großartigen"" Woche für Battlefield 3-Fans. Details könnt ihr unserer Themenseite zum Ego-Shooter entnehmen. An dieser Stelle folgt nun ein Video zu Operation Metro, der Map aus dem kommenden Beta-Client.

 

Quelle: PCGAMES.de

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