18.05.2008 16:39

Schwarz-Surfen ist strafbar

<span style=""font-weight:bold;"">Durch unklare Rechtslage wird der Angeklagte nur verwarnt </span><br />
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Wer sich in ein ungesichertes WLAN-Netz einloggt, macht sich strafbar, urteilte das Amtsgericht Wuppertal (22 Ds 70 Js 6906/06) bereits im vergangenen Jahr. Wie Heise.de berichtet, hatte der Angeklagte den unverschl&uuml;sselten WLAN-Zugang eines Nachbarn genutzt, um sich so die Kosten f&uuml;r einen eigenen Zugang zu sparen. Da er dazu mit seinem Laptop vom B&uuml;rgersteig aus surfte, konnte ihn der Besitzer des WLAN-Hotspots ausfindig machen und bei der Polizei anzeigen.<br />
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Wie Heise weiter berichtet, hat der Angeklagte nach Ansicht des Richters gegen das Abh&ouml;rverbot nach §89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) versto&szlig;en. Da ein WLAN-Router eine ""elektrische Sende- und Empfangseinrichtung"" und damit im Sinne des TKG eine Funkanlage sei, habe sich der Beschuldigte strafbar gemacht. Der Angeklagte habe ""Nachrichten"" ""abgeh&ouml;rt"", indem er auf die IP-Adresse seines Nachbarn zugegriffen hat. Der Begriff ""Nachricht"" bezeichnet hier die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, entscheidet der Eigent&uuml;mer des WLAN-Routers und nicht das Ger&auml;t selbst. Des Weiteren habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass der Gesch&auml;digte m&ouml;glicherweise einen Internetanschluss hat, der nach Volumen oder Zeit abgerechnet wird, sodass die Mitnutzung zu h&ouml;heren Kosten f&uuml;hrt.<br />
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Da die Rechtslage f&uuml;r derartige F&auml;lle bislang ungekl&auml;rt sei, sprach das Amtsgericht nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus und beschlagnahmte den Laptop. Sollte der Angeklagte zum Wiederholungst&auml;ter werden, muss er mit einer Geldstrafe rechnen. Allen WLAN-Nutzern sei zur eigenen Sicherheit angeraten, das eigene Netz ausreichend zu sch&uuml;tzen.<br />
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Quelle: <a href=""http://www.teltarif.de/arch/2008/kw20/s29974.html"" target=""_blank"">Teletarif.de</a>