Bewährung für Saßer-Programmierer
<br> Der Programmierer der beiden Würmer Sasser und Netsky wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Gericht blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert hatte. Der Angeklagte muß seine eigenen Auslagen selbst tragen, das Gericht sah jedoch von der Auferlegung der Verfahrenskosten ab. Zusätzlich muss der Angeklagte 30 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Da der Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist dieses Urteil rechtskräftig.
