Ich wähle keine Spielekiller
Gerne übernehmen wir den Text von <br />
<a href=""http://www.light-of-alliance.de/"" target=""_blank"">Icemann67</a><br />
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Ich wähle keine Spielekiller: Eine Aktion GEGEN die unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung von Video- und Computerspielern und FÜR die Stärkung eines wirksamen Jugendschutz.<br />
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Noch vor der Bundestagswahl im September wollen die Innenminister der 16 deutschen Bundesländer ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Erwachsenen-Computerspiele durchsetzen. Gegenüber WELT Online konkretisierte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann Kriterien für das Unwort ""Killerspiel"" und möchte Spiele künftig verbieten, wenn ""die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen"" als wesentlicher Spielbestandteil auftritt. Als konkrete Beispiele für derartige Titel führen Politiker preisgekrönte Erwachsenen-Spiele wie Grand Theft Auto 4 oder das millionenfach gespielte Counter-Strike an. Besonders der Multiplayer-Shooter ist regelmäßig in der Diskussion - dabei ist das Spiel ab 16 Jahren freigegeben, ein Indizierungsantrag wurde schon vor mehreren Jahren seitens der Bonner Bundsprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) abgewiesen.<br />
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Nach der erfolgreichen ""Ich wähle keine Spielekiller""-Aktion im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl rufen wir erneut alle wahlberechtigten Spiele-Fans dazu auf, sich direkt an Kandidaten, Abgeordnete, Parteien und prominente Politiker zu wenden. Das geplante Paintball-Verbot, das einzig und allein auf den massiven Protest der Betroffenen gekippt wurde, zeigt die Wirksamkeit solcher Aktionen.<br />
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Wir bitten EUCH: Wenn Ihr Euch GEGEN diese unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung wehren möchtet und Euch stattdessen FÜR wirksamen Jugendschutz einsetzen wollt, dann macht mit! Nutzt die Wahlkampfphase - in dieser Zeit hören Euch jene zu, die von Euch gewählt werden möchten!<br />
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Nachfolgenden Text einfach kopieren und sich per E-Mail, Fax damit an Euren Kandidaten wenden.<br />
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<font color=""skyblue"">Sehr geehrter Abgeordneter, sehr geehrter Kandidat,<br />
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im Vorfeld der anstehenden Europa- und Bundestagswahl wende ich mich heute an Sie persönlich. Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein ""Herstellungs- und Verbreitungsverbot"" von Action-Computerspielen vorsieht.<br />
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Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die<br />
Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik.<br />
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""Gewaltverherrlichende"" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5<br />
unseres Grundgesetzes (""Eine Zensur findet nicht statt"").<br />
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Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte 2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit ""Keine Jugendfreigabe"" eingestuft. Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden. Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.<br />
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Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...<br />
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff ""Killerspiele"" aus der politischen Diskussion zu nehmen.<br />
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.<br />
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur<br />
Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.<br />
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu<br />
unterstützen.<br />
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen<br />
zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.<br />
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Mit freundlichen Grüßen</font><br />
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Nachtrag.<br />
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Es gibt auch Lichtblicke in den Wirrungen/Irrungen der Politik.<br />
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<a href=""http://spdnet.sozi.info/bawue/tauss/dl/2009-06_Brief-Innenminister.pdf"" target=""_blank"">Guckst Du hier </a><br />
